Prüfungsinformationen
Prüfungszeitraum
Generell müssen alle Prüfungen innerhalb des Prüfungszeitraums des jeweiligen Semesters stattfinden. An der Technischen Fakultät hat dieser Prüfungszeitraum zwei Abschnitte: Die beiden ersten Wochen nach Vorlesungsende (Abschnitt A) und die drei letzten Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters (Abschnitt B). Die genauen Zeiträume werden auf der Website des Prüfungsamts bekannt gegeben.
- Vorlesungszeitraum: 14. Oktober 2024 – 07. Februar 2025
- Prüfungsabschnitt A: 10. Februar – 22. Februar 2025
- Prüfungsabschnitt B: 28. März – 17. April 2025
- Vorlesungszeitraum: 23. April 2025 – 25. Juli 2025
- Prüfungsabschnitt A: 28. Juli – 09. August 2025
- Prüfungsabschnitt B: 19. September – 12. Oktober 2025
- Vorlesungszeitraum: 13. Oktober 2025 – 06. Februar 2026
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung erfolgt im vom Prüfungsamt vorgegebenen Zeitraum über das System campo.
- Anmeldezeitraum im Wintersemester 2024/2025: (voraussichtlich) 18. November (0.01 Uhr) bis 8. Dezember 2024 (23.59 Uhr)
Schriftliche Prüfungen
Bei schriftlichen Prüfungen setzt das Prüfungsamt die Termine fest und gibt sie auf seiner Website und in campo bekannt.
Alle Angaben hier sind ohne Gewähr. Ausschlaggebend sind die in campo eingetragene Termine.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Uhrzeit und Raum werden noch bekannt gegeben.
Raum steht noch nicht fest.
Raum steht noch nicht fest.
Raum steht noch nicht fest.
Raum steht noch nicht fest.
Raum steht noch nicht fest.
Raum steht noch nicht fest.
Raum steht noch nicht fest.
Raum steht noch nicht fest.
Raum steht noch nicht fest.
Raum: H8 (11901.00.226)
Einsichtnahme in schriftliche Prüfungen
An unserem Lehrstuhl gibt es pro Semester genau einen Termin zur Einsichtnahme in alle schriftlichen Prüfungen, die im jeweiligen Semester absolviert wurden. Dabei sind folgende Punkte aus dem Leitfaden zur Akteneinsicht bei schriftlichen Prüfungsarbeiten des Referats L1 (Rechts- und Prüfungsangelegenheiten) zu beachten:
- Einsicht genommen werden kann in die Prüfungsunterlagen. Diese umfassen jeweils den eigenen Klausurentext sowie die Korrekturanmerkungen der Prüfer. Nicht enthalten ist eine Musterlösung zur Prüfung.
- Der Anspruch auf Einsichtnahme umfasst grundsätzlich keine Auskünfte und Erläuterungen. Falls fachliche Fragen zur eigenen Prüfungsleistung bestehen, ist ein Sprechstundentermin beim für die Koordination der zugehörigen Lehrveranstaltung verantwortlichen wissenschafltichen Mitarbeiter zu vereinbaren.
- Während der Einsichtnahme ist es gestattet, sich Notizen zu machen. Dabei ist zu beachten, dass Prüfungsaufgaben urheberrechtlich geschützt sind und grundsätzlich nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Verletzung des Urheberrechts kann zur Schadensersatzpflicht oder strafrechtlichen Verfolgung führen.
- Zur Einsichtnahme berechtigt ist grundsätzlich nur die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer.