Barrierefreiheit

Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Informatik 6) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.cs6.tf.fau.de und www.cs6.tf.fau.de, www.cs6.tf.fau.eu, www6.cs.fau.de, www.cs6.cms.rrze.fau.de, www.cs6-en.cms.rrze.fau.de verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 7. November 2019
Letzte Überprüfung: 7. November 2019

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt. Diese Dokumente sind nicht in einer barrierefreien Version verfügbar.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
  • Zu mittels Karten oder Kartenbildern eingebundenen Anfahrtsbeschreibungen fehlt derzeit die textuelle Beschreibung.

Begründung

Die Dokumente, Beiträge und Seiten werden von verschiedenen Personen angefertigt und hochgeladen. Eine automatische Überprüfung der hochgeladenen Elemente ist aktuell technisch nicht möglich.

Alternative Zugangswege

Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktperson

Demian Vöhringer, M. Sc.

Martensstraße 3 91058 Erlangen Raum 08.156

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München